Die Haupt-K.O. -Gründe sind:
· Der Anmelder eines Schutz-
rechtes hat für die konsequente
Umsetzung seiner Idee eigent-
lich gar keine Zeit.
· Er / Sie hat nicht das technische
oder kaufmännische Wissen,
aus der Idee ein tatsächlich
funktionierendes Produkt oder
eine Dienstleistung zu entwi-
ckeln.
· „Nur die Idee“, ob mit oder
ohne Schutzrecht zu verkaufen,
scheitert in den allermeisten
Fällen an den fehlenden Infor-
mationen und Kontakten zu
passenden Unternehmen.